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Risikobewertung für Maschinen (MRA)

Erfüllen Sie die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften für Maschinen

Damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenz, nämlich die Fertigung, konzentrieren können

Maschinenhersteller sind bei Entwurf und Bau einer Maschine gesetzlich zu einer Risikobewertung auf Basis der Maschinenrichtlinie verpflichtet, selbst wenn die Maschine dem Eigengebrauch des Herstellers dient.

Kontaktieren Sie uns für eine Maschinensicherheitsberatung.

Neue Anlagen

Vor Inbetriebnahme einer neuen Maschine müssen drei Fragen beantwortet werden:

  • Hat die neue Ausrüstung eine CE-Kennzeichnung?

  • Wurde für das Umfeld, in dem die Maschine eingesetzt wird, eine Risikobewertung durchgeführt?

  • Wurde eine Beurteilung gemäß der Arbeitsmittelrichtlinie durchgeführt?

Wenn alle drei Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, kann die Produktion mir dieser Maschine aufgenommen werden.

Vorhandene Anlagen

Der Endbenutzer ist gesetzlich verpflichtet, während des Lebenszyklus der Maschine in regelmäßigen Abständen eine Risikobewertung durchzuführen. Darüber hinaus muss dies in Übereinstimmung mit der Bewertung zur „Arbeitsmittelrichtlinie (UWED)“ bei Verlagerung der Maschine erneut erfolgen.

Risikominderung… und mehr

Unsere Risikobewertung für Maschinen (vollständig in Übereinstimmung mit EN ISO 12100) unterstützt Sie bei der Erfüllung dieser Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie erhalten einen Bericht, in dem erste Anforderungen zur Risikominderung ermittelt werden, um gefährliche Ereignisse zu reduzieren. Außerdem erhalten Sie gegebenenfalls Informationen über zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und sicherheitsrelevante Steuerfunktionen.

Hauptmerkmale

Eine mathematische Bewertung aller Risiken, die sich durch zugehörige Gefahren und Aufgaben ergeben und anhand folgender Faktoren ermittelt werden:

  • Schweregrad der möglichen Schädigung (DPH)

  • Wahrscheinlichkeit des Auftretens (PO)

  • Möglichkeit der Vermeidung (PA)

  • Häufigkeit und/oder Dauer der Gefährdungssituation (FE)

Das Ergebnis dieser Bewertung:

  • Eine numerische Risikoeinstufung

  • Erste Vorgehensweisen zur Risikominderung

  • Eine allgemeine Prioritätenliste zur Risikominderung

  • Benennung von empfohlenen sicherheitsrelevanten Steuerungsfunktionen