REACH-Verordnung
Bei OMRON ist die Erfüllung aller geltenden gesetzlichen Verpflichtungen Teil unserer Unternehmenskultur. Wir nehmen alle notwendigen Schritte zur Erfüllung unserer Pflichten im Rahmen der EU REACH-Verordnung vor.
REACH (Verordnung EG Nr. 1907/2006) regelt die Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien in der Europäischen Union. Sie ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und wurde seitdem zur Klärung neu auftretender Fragen bezüglich der Chemikaliensicherheit und zur Vereinheitlichung von Regulierungsverfahren weiterentwickelt.
Unsere Verpflichtung
Wir sind uns unserer Verantwortung gemäß der REACH-Verordnung vollständig bewusst und verpflichten uns zu Folgendem:
- Gewährleistung der sicheren Verwendung von Chemikalien und Erzeugnissen über unsere Lieferkette hinweg.
- Bereitstellung korrekter und zeitnaher Informationen an die Anwender.
- Vermeidung von Haftungsansprüchen durch proaktive Compliance und transparente Kommunikation.
Produkt-REACH SVHC-Informationen
Die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geführt und regelmäßig aktualisiert.
Wir überwachen ständig, ob irgendwelche SVHCs in unseren Produkten oder Verpackungsmaterialien in Konzentrationen von über 0,1 Gewichtsprozent auftreten. Werden solche Stoffe identifiziert, tun wir Folgendes:
- Die ECHA gemäß Artikel 7 der REACH-Verordnung benachrichtigen.
- Unseren Kunden Sicherheitsdatenblätter und relevante Informationen gemäß den Artikeln 31 und 33 zur Verfügung stellen.
- SCIP-Meldungen im Einklang mit der Abfallrahmenrichtlinie einreichen.
Die aktuellsten SVHC-Informationen zu unseren Produkten finden Sie in der Produkt-Compliance-Suche. Nicht aufgeführte Produkte werden möglicherweise derzeit geprüft.
Wir betrachten den Umweltschutz als unsere Pflicht. Gemäß unseren Werten und den Erwartungen unserer Kunden stellen wir sicher, dass unser umfangreiches Programm an Industriekomponenten die europäische RoHS-Richtlinie erfüllt.
Wir haben uns dem Umweltschutz und der vollständigen Einhaltung der europäischen Gesetzgebung verpflichtet.
Die Verbesserung der Umweltleistung von Produkten über den gesamten Lebenszyklus hinweg wird viel effektiver in Angriff genommen, wenn sie bereits in der Konstruktionsphase Berücksichtigung findet. Wir beobachten fortlaufend die Entwicklung dieser Maßnahmen und ergreifen bei Bedarf die erforderlichen Schritte.