RoHS-Richtlinie
Wir bei OMRON betrachten den Umweltschutz als unsere Pflicht. Gemäß unseren Werten und den Erwartungen unserer Kunden stellen wir sicher, dass unser umfangreiches Programm an Industriekomponenten die europäische RoHS-Richtlinie erfüllt.
Über RoHS
RoHS bezieht sich auf die Richtlinie 2011/65/EU, auch bekannt als RoHS 2, die die Einschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) regelt. Diese Richtlinie wurde durch die Richtlinie (EU) 2015/863 angepasst, die eine erweiterte Liste von Stoffen mit eingeschränkter Verwendung beinhaltet.
RoHS verbietet die Einführung neuer EEE auf dem EU-Markt, die Stoffe mit eingeschränkter Verwendung oberhalb der zulässigen Konzentrationsgrenzen laut Anhang II der Richtlinie enthalten, auf dem EU-Markt.
Stoffe mit eingeschränkter Verwendung (Anhang II)
Die aktuelle Liste enthält 10 Stoffe mit Konzentrationshöchstwerten, die nach Gewicht in homogenen Materialien zulässig sind:
- Cadmium (Cd): < 0,01 % (100 ppm)
- Blei (Pb): < 0,1 % (1000 ppm)
- Quecksilber (Hg): < 0,1 % (1000 ppm)
- Sechswertiges Chrom (Cr VI): < 0,1 % (1000 ppm)
- Polybromierte Biphenyle (PBB): < 0,1 % (1000 ppm)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE): < 0,1 % (1000 ppm)
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP): < 0,1 % (1000 ppm)
- Benzylbutylphthalat (BBP): < 0,1 % (1000 ppm)
- Dibutylphthalat (DBP): < 0,1 % (1000 ppm)
- Diisobutylphthalat (DIBP): < 0,1 % (1000 ppm)
Für spezifische Anwendungen gelten bestimmte Ausnahmen, insbesondere in medizintechnischen Geräten und Überwachungs- und Kontrollinstrumenten gemäß den Anhängen III und IV der Richtlinie.
Die aktuellsten RoHS-Informationen zu unseren Produkten finden Sie in der Produkt-Compliance-Suche. Nicht aufgeführte Produkte werden möglicherweise derzeit geprüft.
Bei OMRON ist die Erfüllung aller geltenden gesetzlichen Verpflichtungen Teil unserer Unternehmenskultur. Wir nehmen alle notwendigen Schritte zur Erfüllung unserer Pflichten im Rahmen der EU REACH-Verordnung vor.
Wir haben uns dem Umweltschutz und der vollständigen Einhaltung der europäischen Gesetzgebung verpflichtet.
Die Verbesserung der Umweltleistung von Produkten über den gesamten Lebenszyklus hinweg wird viel effektiver in Angriff genommen, wenn sie bereits in der Konstruktionsphase Berücksichtigung findet. Wir beobachten fortlaufend die Entwicklung dieser Maßnahmen und ergreifen bei Bedarf die erforderlichen Schritte.